Torleq

Geschlecht:  Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 95 Wohnort: Qo'noS oder Chaj'DaQ
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Verfasst am: 14.01.2006, 12:06 Titel: Beförderungssystem der Klingonischen Flotte |
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Beförderungskriterien und Strafen
Beförderungskriterien:
Alle Neueinsteiger beginnen mit dem Range des mangHom (Kadett). Ohne Ausnahme.
Ausserweltliche (Nicht – Klingonen) können nicht über den Rang des HoD befördert werden.
Kadettengrundausbildung:
Die Grundausbildung besteht aus:
- Dem Einführungsseminar (Pflicht)
- einer RS – Simulation (wurde bis zur Sicherstellung von genügend Kadetten auf 5Gastmissionen ausgeweitet / Pflicht)
- 1 Seminar im Arbeitsbereich (Pflicht)
- 1 Gastmission auf beliebigen Schiffen oder Sternenbasen (siehe oben)
Anmerkung: Bei Untätigkeit des Kadetten oder Störungen durch den Kadetten bei Gastmissionen kann der ra’wI (CO) die Bestätigung der Mission verweigern. Dies muss er jedoch gegenüber der Akademie – Leitung, dem SD und dem Kadetten begründen (Chatlog!).
Änderungen im Ausbildungsplan sind möglich, um eine Verbesserung der Spielqualität zu gewährleisten.
Beförderungen:
Befördert wird anhand:
- der Anzahl absolvierter Missionen
- allg. objektiver Leistungsbeurteilung durch ra’wI, jaS wa’DIch (CO, 1. Offizier)
- Berücksichtigung von Seminaren
- sonstigen Vorraussetzungen
Im Falle des Fehlens des jaS wa’DIch muss ein Crewmitglied vom ra’wI des Schiffes zur Beurteilung hinzugezogen werden.
Für jede Rangstufe gilt eine Mindestanzahl an absolvierten Hauptmissionen sowie eine Maximalanzahl, nach der spätestens eine Beförderung durchgeführt werden sollte. Über den tatsächlichen Zeitpunkt der Beförderung entscheidet die Leistungsbeurteilung des betroffenen Crewmitgliedes.
Bei Ausnahmefällen (bloße Anwesenheit ohne tatsächliches Mitspielen bzw. grobe Vergehen) kann der ra’wI in Absprache mit dem Flottenkommandanten, in Kopie an SD, die Beförderung über die Maximalanzahl hinaus aussetzen. Bei Anwendung dieser Möglichkeit muss jedoch bei Beantragung der Rückstellung festgesetzt werden, nach wie vielen weiteren absolvierten Missionen der Mitspieler befördert werden kann. Maximal kann hierbei die Verdoppelung der maximal nötigen absolvierten Missionen festgelegt werden (nach Situation zu beurteilen). Nach durchgeführter Beförderung beginnt die Zählung der absolvierten Hauptmissionen wieder bei Null.
Der ra’wl darf die Beförderung bis zum Sogh (Kopie an den SD-Mitarbeiter!) nach folgendem System durchführen:
mangHom (Kadetten)
Schutz des mangHom vor Missbrauch:
falls vom mangHom gewünscht, kann er beim SD auf die bisherige Arbeitsposition eine Kadettenoption beantragen, um den Posten nach seiner Ausbildung übernehmen zu können. Nach erfolgreich absolvierter Akademie wird ein mangHom automatisch zum ne’ befördert.
ne’ à lagh.
Mind. 7 absolvierte Hauptmissionen (max. 2 pro Monat)
max. 10 absolvierte Hauptmissionen
Es muss ein Seminar im eigenen Arbeitsbereich absolviert sein. Dieses Seminar kann per Fernstudium oder direkt an der AoW (Academy of Warrior) absolviert werden. Es ist beförderungsrelevant. Wird das Seminar nicht absolviert, tritt ein Beförderungsstopp ein. Grund: Jeder Spieler sollte zumindest ein Seminar in seinem Arbeitsbereich machen, um einen besseren Bezug zu seiner Position zu bekommen.
Wurde das Seminar bereits als Kadett absolviert, muss es nicht erneut gemacht werden!
Die Anzahl der Spiele und das Seminar muss durch die Führung der Personalakte des Charakters belegt werden können, sowie durch die monatlichen Berichte, die an das Flottenoberkommando gehen (Chat Logs).
lagh à Sogh
Mind. 8 absolvierte Hauptmissionen (max. 2 pro Monat)
max. 10 absolvierte Hauptmissionen.
Ein weiteres Seminar im eigenen Arbeitsbereich, sofern nicht bereits absolviert (siehe Bef. zum lagh).
Die Anzahl der Spiele und das Seminar muss durch die Führung der Personalakte des Charakters belegt werden können, sowie durch die monatlichen Berichte, die an das Flottenoberkommando gehen (Chat Logs).
Sogh à la’
Mind. 10 absolvierte Hauptmissionen (max. 2 pro Monat)
Mind. 10 Selbstgeleitete Missionen
Führungsseminar
Eine Gastmission auf einem alliierten Schiff.
Die Beförderung wird durch das FOK ausgesprochen, nach Empfehlung durch den ra’wI.
Die Anzahl der Spiele und das Seminar muss durch die Führung der Personalakte des Charakters belegt werden können, sowie durch die monatlichen Berichte, die an den Flotten ra’wI gehen(Chat Logs).
la’ à HoD
Es muss ein Schiff vorhanden sein, auf dem der ra’wl gesucht wird.
15 Selbstgeleitete Missionen
5 Gastmissionen auf einem Alliierten Schiff
Führungsseminar
Vorraussetzung: ra’wI Posten
Die Beförderung wird durch das FOK ausgesprochen.
Die Anzahl der Spiele und das Seminar muss durch die Führung der Personalakte des Charakters belegt werden können, sowie durch die monatlichen Berichte, die an den Flotten CO gehen (Chat Logs).
Die Ränge; `ech, totlh, Sa’ und `aj werden nur im Bedarfsfall vergeben, Ausnahme bilden Charakter die sich seit mindestens 5 Jahren um das KRS verdient gemacht haben. Beförderungen über den Rang des `aj sind nicht möglich.
Hinweis: Sollten Beförderungen innerhalb der angegeben Zeiten nicht erfolgen, so muss die Personalabteilung Rücksprache mit dem ra’wI des Schiffes halten und nach dem Grund fragen. Ggf. kann die Personalabteilung beim Ausbleiben einer Beförderung und Begründung einer Rückstellung befördern.
Die Regelung für Zweitaccounts und Wiedereinsteiger bleibt von diesem Konzept unberührt und behält weiterhin Gültigkeit!
4. Regelung für pausierende Spieler
Spieler die aus arbeitstechnischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen pausieren müssen, werden in die Reserve versetzt. Sollte ein Spieler länger als 6 Monate dem Spiel fernbleiben, ohne sich zu melden, so fällt sein Account um einen Rang tiefer. (Ausnahmen: Längere Auslandsaufenthalte, längere Krankheiten, etc) Sollte sich der Spieler nach einem Jahr nicht zurückgemeldet haben, so wird sein Account für tot erklärt und aus dem KRS entfernt (Ausnahmen: siehe oben).
Strafen
Verstösse gegen das Konzept wird wie folgt bewertet;
- minderschweres Delikt
Fahrlässigkeit mit leichter Schadensfolge, Befehlsmissachtung = Abmahnung mit
Aktenvermerk
- mittelschweres Delikt
Fahrlässigkeit mit schwerer Schadensfolge, Missachtung der Kommandostruktur, andauernde
Vernachlässigung der Meldepflicht = Verlust eines Ranges (Degradierung), Aktenvermerk und Beförderungsstopp für 6 Hauptmissionen
- schweres Delikt
Befehlsverweigerung, Fahrlässigkeit mit Todesfolge, wiederholte Missachtung der Kommandostruktur = Postenverlust, Entehrung oder Todesstrafe (Ausschluss dieses Accounts aus dem KRS) Sollte ein Spieler mit verschiedenen Accounts wiederholt schwer gegen die Regeln des KRS verstossen, so kann der er für immer aus dem KRS verstossen werden.
Für alle Strafen kann der Betroffene auf dem Dienstweg Widerspruch einlegen.
Einige Gründe:
- der (neue) Charakter hat durch Unkenntnis falsch gehandelt
- die entsprechende Situation kann auf verschiedene Arten interpretiert werden
- es handelt sich um Willkür eines Vorgesetzten
Dienstweg bedeutet in diesem Falle:
Betroffener -> Kommandant -> Flottenkommandant -> FOK/la'quv -> Hoher Rat -> Qang _________________ Torleq, Sohn des Ro'Vagh
Kanzler des klingonischen Reichs
ra'wI der IKS Krempeq
Oberhaupt von Kurak
http://Kurak.Klingon-RPG.de |
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